Samstag, 17. Mai 2014

Latente Steuern

Latente Steuern können als Aktiv- oder Passivposten in der Bilanz angesetzt werden und dienen dazu, eine mögliche Differenz zwischen der Steuerschuld aus der Steuerbilanz und der Handelsbilanz auszugleichen.

Der zu entrichtende Steueraufwand (effektiver Steueraufwand), der sich aus der Steuerbilanz ableitet, kann sich von dem „fiktiven Steueraufwand“, der sich bei Besteuerung des handelsbilanziellen Gewinns ergeben würde, unterscheiden. Der handelsrechtliche und steuerliche Gewinn bzw. Verlust eines Unternehmens kann also in verschiedener Höhe bemessen werden. Dies ergibt sich in erster Linie aus den steuerlichen Bilanzierungsvorschriften, die in der Handelsbilanz keine Anwendung finden. Um eine mögliche Differenz – ob positiv oder negativ – nun zu begleichen, werden latente Steuern angesetzt.